Ganz einfach - Beitrittserklärung ausdrucken, ausfüllen und per Post oder Mail an unten angegebene Adresse schicken.
Beitragsordnung
Gemäß § 6 der Satzung erhebt der Förderverein von seinen Mitgliedern Mitgliedsbeiträge. Die Einnahmen der Mitgliedsbeiträge werden zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke verwendet
· Für Mitgliederverwaltung
· Baumaßnahmen zum Erhalt und Ausbau der Sprungschanze und deren Nebengelassen
Die Mitgliedsbeiträge werden folgendermaßen festgelegt:
· Mitglieder – Privatperson monatlich 5,00 € (60,00 € p. a.)
· Mitglieder – Handwerker und Gewerbetreibende monatlich 25,00 € (300 € p. a.)
· Mitglieder – Betriebe monatlich 50,00 € (600,00 € p. a.)
Die aufgeführten Beiträge stellen Richtwerte dar. Die Mitglieder zahlen bar beim Schatzmeister oder überweisen ihre Beiträge.
Zahlungstermine: bei monatlicher Zahlung 30. des Monats
bei vierteljährlicher Zahlung jeweils am 31.03./30.06./ 30.09/31.12. des Jahres
bei jährlicher Zahlung 30.06 des Jahres
Die Mitglieder erhalten Im Sinne des § 10b des Einkommenssteuergestzes eine Spendenbescheinigung über die gezahlten Mitgliedsbeiträge.